Steuertermine 2023

Monat Steuer-termin Ende der Zahlungs- Schonfrist Steuerarten
Januar 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
Februar 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
  15. 20. Gewerbesteuer, Grundsteuer
März 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
April 11. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
Mai 10. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
  15. 19. Gewerbesteuer, Grundsteuer
Juni 12. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Juli 1. 4. Grundsteuer Jahresbetrag
  10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
August 10. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
  15. 18. Gewerbesteuer, Grundsteuer
September 11. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Oktober 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
November 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
  15. 20. Gewerbesteuer, Grundsteuer
Dezember 11. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

M = Monatszahler; Vj = Vierteljahreszahler

Ergänzende Hinweise:

Bei Nichteinhalten des Steuertermins erhöht sich der zu zahlende Betrag um einen Säumniszuschlag. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1% des rückständigen Steuerbetrages.

Erst nach Ablauf der 3-tägigen Zahlungsschonfrist wird ein Säumniszuschlag vom Finanzamt festgesetzt. Die Schonfrist gilt allerdings nur bei Überweisungen. Maßgebend ist hierbei die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Bei Scheckzahlungen muss der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden, damit die Steuerzahlung noch als rechtzeitig gilt.